Klasse B mit Schlüsselzahl 96

ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

- Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.

Beinhaltet Klassen

- AM, L aber nur mit Klasse B

Mindestalter

- 18 Jahre

Im Rahmen des Begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.

- Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
- Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Geltungsdauer:      

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt       

- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

- Vor dem 19.01.2013ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden. Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

Vorbesitz erforderlich

- Klasse B als Klasse B 96 anmelden

Theorie

- 150 Minuten (2,5 Stunden)

Praxis

PraktischeÜbungen

- 210 Minuten (3,5 Stunden)

Fahren im Realverkehr

- 60 Minuten (1 Stunde)

- Theorieprüfung entfällt und Praktische Prüfung entfällt

Warum ist der B 96 für Caravaner Urlauber und Besitzer von Pferdetransporter  und für Leute die im Bau und Transportgewerbe arbeiten, so wichtig.

Fakt ist:

Pkw und Caravans, Pferdetransporter und andere Transportanhänger  bringen immer mehr Gewicht auf die Waage.

Vorgeschriebene Sicherheitsausstattungen und neue Komfortmöglichkeiten sorgen für ordentliche Masse. Bereits 30 % der neu zugelassenen Transportanhänger wiegen über 1,6 t und bringen mit einem durchschnittlichen Pkw mehr als 3,5 t auf die Waage.

Für diese Kombinationen ist der B 96 notwendig.

Wer noch die alte Führerscheinklasse 3 hat, braucht sich sowieso keine Gedanken über um sein Transportanhänger -Vergnügen zu machen, da er jede Pkw- Transportanhänger fahren darf.

Mit dem B-Führerschein rund 50 % aller Pkw- Transportanhänger Möglichkeiten, geführt werden.

Mit dem neuen ab dem 19.01.2013 dazugekommenen Klasse B 96 Führerschein, kommen weitere 40 % mehr Möglichkeiten dazu, so dass Ihr insgesamt 90 % aller üblichen Gespanne fahren können.

Der Anhängerführerschein BE ist nur noch für die wichtig, die richtige schwere Transportanhänger fahren, die weniger als 10 % des Bestandes ausmachen, erforderlich.

Mit dem neuen Führerschein B 96 könnt Ihr Fahrzeug- Kombinationen bis 4,25 t fahren.

Der B 96 ist also eine sinnvolle Erweiterung zum bekannten B-Führerschein und ermöglicht ab dem 19.01.2013 das Führen von Fahrzeugkombinationen, deren Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 4,25 t liegen.

Wissenswertes

- Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt.

Werden Ihnen außerdem die Klassen A und A1 allerdings mit der Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und Trikes mit Anhänger mit einer zG von maximal 750 kg zugeteilt.

Die Beschränkung wird mit den Schlüsselzahlen 79.03 bzw. 79.04 im Führerschein dokumentiert.

Auf Antrag bekommen Sie außerdem:

 - Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3)

Mit dieser Schlüsselzahl dürfen Sie auch Fahrzeugkombinationen mit einer zG von mehr als 12.000 kg fahren. Die zG des Zugfahrzeugs ist auf 7.500 kg begrenzt und die Zahl der Achsen auf drei.

Diese Erlaubnis gilt nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag.

Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen vorlegen.

Wenn Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen, dürfen Sie ab dem 50. Lebensjahr keine Kombinationen mehr fahren, deren zG größer ist als 12.000 kg. Die Klasse T, wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.

Sie dürfen mit dem Führerschein der „alten“ Klasse 3 folgende Motorräder fahren:

- Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt: mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.

Sie können auch den Führerschein Klasse A2 beantragen.

- Dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kW. Für diese Erweiterung ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben.

Bevor der Fahrlehrer Sie zu der Prüfung vorstellen darf, muss er sich aber von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen und soweit erforderlich mit Ihnen bis zur Prüfungsreife üben.Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:

- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH 50 km/h);Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)

Infos unter folgender Nummer 

+49 (0) 30 54 398 194

auch als Whats- App

Nummer verfügbar

oder

fahrschule@garantiert-nett.de

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