* freundlich * zielstrebig * innovativ * erfolgreich * preiswert *
Wir wollen nicht Anders,Tätowiert oder sonst wie sein, sondern Besser!
Als staatlich anerkannte Ausbildungsstätte bieten wir, die Fahrschule 'Garantiert Nett', das Fahrlehrerpraktikum in unserem Hause an.
- Wie wird man Fahrlehrer?
Der Fahrplan zu einem erfolgreichen Fahrlehrer setzt sich aus mehreren Stufen zusammen.
Zum Beginn müssen die Voraussetzungen für den Beruf des Fahrlehrers erfällt sein.
Anschließend kann mit der Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE (PKW mit Anhänger) begonnen werden.
Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und der Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis kann sich jeder Fahrlehrer unter Berücksichtigung seiner eigenen Interessen für neue Aufgaben qualifizieren.
So kann er zum Beispiel seine Fahrlehrerlaubnis auf die Klasse A (Motorrad), Klasse CE (Lkw) oder die Klasse DE (KOM) erweitern und sich dadurch stets neuen und abwechslungsreichen Tätigkeiten widmen.
Die hierfür erforderlichen Lehrgänge finden in staatlich anerkannte Ausbildungsstätten statt.
- Voraussetzungen
Mindestalter 22 Jahre
Das Mindestalter von 22 Jahren muss bei der Aushändigung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis erreicht sein.
Die Ausbildung kann bereits mit 21 1/2 Jahren begonnen werden.
- Schulabschluss und Berufsausbildung
Da der Fahrlehrerberuf ein Fortbildungsberuf ist, kann man sich mit einem anerkannten Lehrberuf weiterbilden.
Deshalb ist ein Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf erforderlich.
Wer eine höherwertige Schulausbildung (Abitur oder Fachabitur) besitzt benötigt keine Berufsausbildung.
- Führerscheine
Fahrlehrer/innen sollen Erfahrung im Führen aller Verkehrsmittel vorweisen können, deshalb ist der Besitz der Fahrerlaubnisklassen B, CE und A nachzuweisen.
- Fahrpraxis
Für die zu erwerbende Fahrlehrerlaubnis muss entsprechende Fahrpraxis nachgewiesen werden.
Diese beträgt bei der Klasse BE mindestens 3 Jahre auf einem Kfz der Klasse B.
Für die Klasse A mindestens 2 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre (Wichtig: auf Maschinen der offenen Klasse A).
Für die Klassen CE oder DE 2 Jahre regelmäßig oder ein 1/2 Jahr hauptberuflich.
Alternativ kann die Fahrpraxis durch eine Zusatzausbildung in der Fahrschule in Form von 60 Fahrstunden nachgewiesen werden.
- Körperliche Eignung
Die körperliche Eignung zum Fahrlehrerberuf muss mit einem Ãrztlichem Zeugnis nachgewiesen werden.
Fahrlehrer der Klasse BE
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE stellt die Basis für die Bescä¤ftigung als Fahrlehrer da.
Nach dem Erreichen der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE dürfen Sie sowohl den theoretischen Unterricht in der Fahrschule als auch die praktische Ausbildung von Fahrschülern im Bereich Pkw mit Anhänger durchführen.
- Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung setzt sich aus zwei großen Bereichen zusammen:
Teil 1: Theoretische Ausbildung (Dauer 5 Monate)
Während der theoretischen Ausbildung in unserem Hause bekommen Sie alle relevanten Bereiche, welche für den Beruf als Fahrlehrer von Bedeutung sind, von unseren erfahrenen Dozenten vermittelt.
Die Ausbildungsinhalte setzten sich wie folgt zusammen:
Gesamtdauer 770 Stunden à 45 min.
Verkehrsverhalten  280 Stunden
Verkehrsp ädagogik  235 Stunden
Fahrzeugtechnik  90 Stunden
Recht 70 Stunden
Umweltschutz  10 Stunden
Auswertung der Erfahrungen aus der
praktischen Ausbildung  70 Stunden
prakt. Fahren  15 Stunden
Während der theoretischen Ausbildung findet parallel dazu die fahrpraktische Ausbildung statt. Dabei wird die Fahrtechnik der angehenden Fahrlehrer perfektioniert. Dazu finden in Anleitung von erfahrenen Fahrlehrern 15 Fahrstunden (Ã 45 min.) statt.
- Teil 2: Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule (Dauer 4 1/2 Monate)
Als staatlich anerkannte Ausbildungsstätte bieten wir, die Fahrschule 'Garantiert Nett', das Fahrlehrerpraktikum in unserem Hause an.
Unterstützung erhalten Sie von unserem Ausbildungsfahrlehrer sowohl im Theorieunterricht als auch bei den Fahrstunden mit Ihren Fahrschülern.
- Prüfungen
1. Praktische Fahrprüfung
2. Theoretische Prüfung
3. Mündliche Prüfung
4. Lehrprobe I + II
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